PSYCHOTHERAPIE

Hiermit zeige ich an, dass ich meine tiefenpsychologische Fortbildung abgeschlossen habe.  Ab dem 01.12.2019 biete ich (additiv zur klassischen Homöopathie) Psychotherapie als Heilpraktiker an.

Wenn Sie einen Platz für eine Psychotherapie suchen, weil Sie eine psychotherapeutische Begleitung bei akuten oder chronischen Erkrankungen, Depressionen, Angsterkrankungen, somatoforme & psychosomatische Beschwerden, eine tiefenpsychologische Paar & Konfliktberatung oder eine Supervision benötigen, bin ich gerne für Sie da. Für Klienten, die lange Wartezeiten für einen Therapieplatz haben, biete ich eine Akutbehandlung (Übergangs-Intervention und/oder Krisenintervention) an. Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt nicht regelhaft.

Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen?
Dazu schrieb der Verband freier Psychotherapeuten - Heilpraktiker für Psychotherapeuten (VfP) folgendes?

Zitat: "Der Kostenerstattungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten an ihre Krankenkassen ist auch nach Wirksamwerden des Psychotherapeutengesetzes von 1999 nach wie vor durch § 13 Abs. 3 SGB V nicht abgeschafft. Bei nicht ausreichender Versorgung mit psychologischen Leistungen der von den GKV zugelassenen Psychotherapeuten, z. B. bei Wartezeiten von mehreren Monaten, ist ein derartiger Anspruch an die Krankenkassen nach wie vor gegeben.

Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse für die Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie wird dann möglich, wenn die Krankenkasse im Rahmen ihres Ermessens eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen kann oder eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und dadurch dem Versicherten für eine selbsterbrachte Leistung Kosten entstanden sind (§ 13 Abs. 3 SGB V). In diesen Ausnahmefällen kann sich auch eine gesetzliche Krankenkasse bereit erklären, nach eingehender Prüfung und vorab erteilter Genehmigung 5 probatorische Sitzungen an einen nicht kassenzugelassenen "Heilpraktiker für Psychotherapie" (ohne Rechtsanspruch gemäß Sozialgesetzbuch § 27 Abs. 1!) zu erstatten:

"(1) Versicherte haben Anspruch auf eine Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Krankenbehandlung umfasst

(2) ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung..." Quelle

Somit bestehen bei psychotherapeutischen Behandlungen durch einen Heilpraktiker, durch die gesetzlichen Krankenkassen keine Übernahmepflicht der Therapiekosten. Behandlungen durch einen Heilpraktiker, dessen Berufserlaubnis eingeschränkt für Psychotherapie ist, besteht kaum eine Aussicht auf Übernahme der Kosten. 

Abrechnung mit privaten Krankenkassen

Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen  die Therapiekosten grundsätzlich, eher wenn der Heilpraktiker im Versicherungsvertrag akzeptiert ist. Diese jedoch gilt eher für den Heilpraktiker, der nicht nur eine eingeschränkte Berufserlaubnis für Psychotherapie (HP-Psych) hat, sondern den sogenannten „großen“ Heilpraktiker (HP) nachweisen kann.

Auch private Krankenkassen übernehmen (ggf. die Behandlung des HP-Psych – ohne Rechtsanspruch) in Einzelfällen. Dies geschieht dann, wenn dies zur Überbrückung der Wartezeit notwendig ist - bis ein kassenzugelassener Therapeut gefunden ist.

Entscheidend für die jeweilige Kostenerstattungen sind immer die Statuten der jeweiligen Versicherung. Ist Kostenerstattung für HP-Psych oder HP vorgesehen, kommt es immer noch auf den einzelnen Versicherungsvertrag an. Ggf. können die privaten Kassen einen Qualifikationsnachweis einer wissenschaftlich anerkannten Methode verlangen. Dann erstatten die Kasse die Behandlungskosten häufig nur im Rahmen der Gebührenordnung (siehe Honorarübersicht).

Je höher der Ausbildungsgrad des HP oder  HP-Psy im psychotherapeutischen Bereich ist, nachweisen kann, desto wahrscheinlicher wird eine Kostenübernahme. Sollte Ihre Krankenkasse nach meiner Qualifikation fragen, so können Sie ihnen mitteilen, dass ich sowohl Heilpraktiker, als auch Fachberater für Psychoanalyse bin. Für den Fachberater Psychoanalyse habe ich eine 2-jährige Fortbildung absolviert. Diese umfasste die grundlegenden psychoanalytischen Theorien und Techniken. Diese beinhalteten das Erwerben von Kenntnissen zur Psychodynamik in Bezug auf die unterschiedlichen Störungsbilder – verbunden mit je spezifischer Krankheitslehre und jeweiligen Interventionsformen, inkl. Techniken zur Krisenintervention, Beratung,  tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die damit fokussierenden Techniken. Es entstand eine psychoanalytische Haltung, die „dem Unbewussten zuhört“, dem Gegenüber empathisch zugewandt ist (holding) und zugleich – abstinent von eigenen Bedürfnissen & das Gegenüber in seinem besonderen Sein zu verstehen versucht (containing). Mehr zu meinem Ausbildungsstand, finden Sie unter Curriculum Vitae.

"Die Gebührenordnung für Heilpraktiker ist nicht in irgendeiner Form zwischen Berufsgruppen und Leistungsträgern (Kassenärztliche Vereinigung) verhandelt worden. Sie benennt lediglich – in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte – die jeweiligen Leistungen, um gegenüber den Patienten eine Transparenz zu schaffen".  Mehr dazu in der Honorarübersicht (unter der Ziffer 19 finden sich die psychotherapeutischen Leistungsziffern.)

Sind alle Voraussetzungen mit entsprechender Versicherungspolice erfüllt, akzeptiert die Krankenkasse meist meist bis zu 20 Stunden pro Jahr - zu den Sätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Patienten sollten dies VOR Behandlungsbeginn mit ihrer privaten Krankenkasse klären, denn eine direkte Anfrage durch Heilpraktiker an die Versicherung, ist mindestens aus datenschutztechnischen Gründen nicht möglich.


Die Akutbehandlung
ist meist schnell möglich. Sie kann aus bis zu 24 Einheiten zu je 25 Minuten oder 12 Sitzungen zu je 50 Minuten bestehen.  Dem kann im Anschluss eine Psychotherapie oder eine ambulante, teilstationäre oder stationäre Maßnahme folgen. Dabei gilt, dass die Stunden, die als Akutbehandlung durchgeführt wurden, von der Stundenzahl einer anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie abgezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Akutbehandlung nicht bei der Krankenkasse beantragt werden muss, aber sie muss ihr gemeldet werden

Kurzzeittherapie
Diese muss, in zwei Schritten zu je 12 Stunden bei der Krankenkasse beantragt werden. Dazu ist es nicht mehr notwendig "einen Antrag zu schreiben der von einem Gutachter bewilligt werden muss. Stattdessen gilt die Therapie als bewilligt, wenn die Krankenkasse dem Patienten einen positivem Bescheid schickt – oder wenn nach Ablauf von drei Wochen kein Bescheid der Krankenkasse eingegangen ist. Der Therapeut erhält nur bei Ablehnung der Psychotherapie einen Bescheid von der Krankenkasse. Soll die Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umgewandelt werden, muss dies weiterhin bei der Krankenkasse beantragt und durch einen Gutachter bewilligt werden."

Langzeittherapie
Die Langzeittherapie muss bei der Krankenkasse beantragt und durch einen Gutachter bewilligt werden.

Die Psychotherapeutische Behandlung & Langezeitherapie
vollzieht sich üblicherweise in 3 Schritten:

Probatorische Sitzungen
(Das Erstgespräch und die 2-4 Probesitzungen)

In der Regel finden 2-4 Sitzungen a 50 min statt (eine psychotherapeutische Std umfasst immer 50 min),  um zu evaluieren ob der Therapeut für den Patienten passend ist und wie sinnvoll eine Psychotherapie für das vorgetragene Problem ist. Die probatorischen Sitzungen, dienen der Erfassung der Hintergründe der Problementwicklung. Hilfreich ist, wenn der Patient/in zu diesem Zwecke ein Fragebogen hinsichtlich seiner Biographie ausfüllt. Dieser umfasst die Erscheinungsformen und Bedingungen der Probleme sowie die sozialen, persönlichen, beruflichen und biographischen Besonderheiten im Lebenslauf. Innerhalb diese Zeit sollten Patient und Therapeut sich entscheiden, ob sie weitere Stunden vereinbaren. Die Kosten dafür entnehmen Sie bitte der Honorarübersicht.


Arbeitsphase
(25-50 Sitzungen)

Wenn Sie sich für einen therapeutische Zusammenarbeit entschieden haben, beginnt die Arbeitsphase. In dieser ist das Ziel, die Konflikte zu erkennen, diese zu benennen und sie in Folge verändern zu wollen. Psychotherapie richtet sich nach den individuellen Lebenshintergründen und bringt die Veränderung mit sich, die Sie persönlich zulassen sollten. Psychotherapie heißt Veränderung, von Gedanken, Gefühlen, Verhalten. Deswegen sollte sich der Patient überlegen, welche Veränderungswünsche er mit in die Sitzungen bringt und/oder diese mit dem Therapeuten gemeinsam entwickelt. Manchmal reicht es schon, sich des eigentlichen Konfliktes gewahr zu sein.


Das Therapieende

Die Therapie ist irgendwann zu Ende. Entweder nach Ablauf der vereinbarten Stunden oder dann, wenn Sie sie nicht mehr für notwendig erachten, da diese Entscheidung beim Patient liegt. Jedoch ist es ratsam diesen Schritt dann zu vollziehen, wenn es Ihnen deutlich besser geht. Dazu zieht man ein kleine Bilanz der gemeinsamen Sitzungen und erörtert welche Schwierigkeiten in der zukünftigen Entwicklung liegen mögen, um diese ggf. auftretenden Schwierigkeiten durch eine veränderte Wahrnehmung, Bewusstheit und der gemachten Therapieerfahrung zukünftig besser lösen zu können.

Die Kosten für die Psychotherapie entnehmen Sie bitte der Honorarübersicht.

Sollten Sie Interesse oder weitere Fragen zur psychotherapeutischen Behandlung haben, senden Sie mir eine Mail.


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