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Ein Team von Heilpraktikerinnen, mit dem Schwerpunkt klassische Homöopathie aus Frankfurt und Umgebung, die sich mit dem homöopathischen Notdienst abwechseln.
Sie können sich dorthin wenden, bei Fragen zur Dosierung Ihres verordneten homöopathischen Arzneimittels, Verletzungen, Unfällen, akuten Beschwerden und/oder  Problemen, Krisen chronischer Erkrankungen. In jedem Fall ist jemand für Sie da.

KOOPERATIONSPARTNER ARZT & HEILPRAKTIKER
Grundsätzliches und rechtliches über die Zusammenarbeit von Heilpraktikern und Ärzten

Dazu zitiere ich Ihnen den Text von Rechtsanwalt Dr. Rene Sasse

"Gemeinschaftspraxen von Heilpraktikern und Ärzten sind nicht möglich. Nach der ärztlichen Berufsordnung gilt Gleiches für die Bildung einer medizinischen Kooperationsgemeinschaft. Gemäß § 18 der Musterberufsordnung ist es Ärzten gestattet, sich ausschließlich mit anderen Ärzten zur gemeinsamen Ausübung des Arztberufs oder dem Erbringen einzelner Leistungen zu Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisverbünden zusammenschließen. § 30 Abs. 2 MBO-Ä untersagt es Ärzten, zusammen mit Personen, die weder Ärztinnen oder Ärzte sind, zu untersuchen oder zu behandeln. Mangels staatlicher Approbation ist auch der Heilpraktiker ein Nicht-Arzt im Sinne der Musterberufsordnung; er scheidet als Kooperationspartner einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis aus.

§ 23 b MBO-Ä ermöglicht es Ärzten jedoch, sich mit selbständig tätigen und zur eigenverantwortlichen Berufsausübung befugten Berufsangehörigen anderer akademischer Heilberufe im Gesundheitswesen oder staatlicher Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen sowie anderen Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftlern – auch beschränkt auf einzelne Leistungen – zur kooperativen Berufsausübung zusammenschließen. Heilpraktiker üben jedoch weder eine naturwissenschaftliche Tätigkeit aus noch gehören sie der Gruppe der „akademischen“ Heilberufe an. Sie scheiden deshalb auch als potentieller Partner einer medizinischen Kooperationsgemeinschaft aus. Ärzten ist es deshalb rechtlich nicht möglich, sich mit Heilpraktikern zum Zwecke einer gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen.

Heilpraktiker und Arzt können unter gewissen Voraussetzungen jedoch eine Organisationsgemeinschaft gründen, welche sich darauf beschränkt, dass sie die Einrichtungen in einer Praxis gemeinsam nutzen. Sie verwenden gemeinsam die Behandlungsräume, Einrichtungen oder medizinische Apparate; zudem beschäftigen sie gemeinsames Personal. Auf diese Weise können die laufenden Unterhaltskosten für die Praxisführung und die Verwaltungskosten reduziert werden. Eine gemeinsame medizinische Tätigkeit erfolgt jedoch nicht. Im Rahmen rein organisatorischer Kooperationen von Arzt und Heilpraktiker müssen die Angehörigen ihre fachlichen Tätigkeiten strikt getrennt voneinander entfalten. Dies kann durch räumliche Trennung, Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses oder anderweitige organisatorische Vorkehrungen erfolgen.

Organisationsgemeinschaften zwischen Ärzten und Heilpraktikern sind grundsätzlich zulässig. Jedoch dürfen Ärzte ihren Beruf nicht gemeinschaftlich mit einem Heilpraktiker ausüben. Arzt und Heilpraktiker dürfen deshalb die Grenze zum gemeinschaftlichen heilkundlichen Handeln nicht überschreiten. Zudem sehen die Ärztekammern dieses Modell teilweise kritisch. Aus diesem Grund ist eine Abstimmung mit der Ärztekammer zwingend erforderlich. Dies folgt auch aus der Berufsordnung der Ärzte.

Ein weiteres Kooperationsmodell besteht in der Untervermietung von Räumen an Heilpraktiker. Auch hier bedarf es der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.

Die Therapeuten dürfen nur nacheinander und in unterschiedlichen Räumen tätig werden. Sie dürfen sich nur in Abwesenheit des Patienten und nach dessen ausdrücklichem Einverständnis über Therapiemaßnahmen austauschen oder diese aufeinander abstimmen. Der Patient darf nicht zeitgleich und nahtlos von Arzt und Heilpraktiker behandelt werden. Ausnahmen kommen in Betracht, sofern sich die Tätigkeit des Heilpraktikers auf eine rein unterstützende Handlung der ärztlichen Therapie beschränkt." Zitat Ende

Dieses vorausschickend kann ich als Heilpraktiker Praxis "nur supportiv" für die ärztlichen Kollegen tätig sein und/oder mir Ihren fachlichen Rat einholen (worauf sich die Kooperation bezieht). Im Umkehrschluss verweise ich lediglich auf diejenigen Praxen, die ich persönlich kenne und empfehlen kann. 


Gerne verweise ich auf Frau Becker, wenn Sie keinen Hausarzt im Bereich Frankfurt Sachsenhausen - Süd (Mühlberg)  haben und/oder eine Unterstützung benötigen, die nicht durch Ihren Hausarzt abgedeckt ist.

In der Praxis von Frau Becker steht Ihnen ein sehr umfangreiches  ganzheitliches Behandlungskonzept zur Verfügung.


SPRECHZEITEN
Montag         09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag       13:00 - 19:30 Uhr
Mittwoch      13:00 - 19:30 Uhr
Donnerstag   10:00 - 18:00 Uhr
Freitag         09:00 - 12:00 Uhr


069622323

In der Praxis von Dr. Andreas sind Sie sehr gut aufgehoben, wenn Sie auf der Suche nach einem neuen Zahnarzt sind. Das ist ein Ort, an dem sich selbst hartgesottene Angstpatienten sehr gerne aufhalten. Nebst der herzlichen und freundlichen Atmosphäre werden dort die modernsten Implantationstechniken angewendet.



CLAUDIA SIEBER

Metzlerstr. 39
60594 Frankfurt am Main

Robert-Koch-Str. 116A
67454 Kelkheim
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06174619122
Claudia Sieber ist Coach aus Leidenschaft, Trainerin, Hypnose- und Heilpraktiker für Psychotherapie. Ursprünglich im Management internationaler Unternehmen zu finden, begleitet sie heute die beruflichen Herausforderungen ihrer Klienten ebenso wie ihre persönlichen Wege durch Krisen, psychische Belastungen und Veränderungsphasen. Als Inhaberin von PerspekTIEFENwechsel und mit fast 15ähriger Praxiserfahrung in den Schwerpunkten Neuorientierung, Selbstmarketing und Selbstbewusstsein vermittelt sie heute ihr Wissen auch anderen in Seminaren und entwickelt eigene Produkte, Analysetools und Leistungen in der Persönlichkeitsentwicklung.

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