HONORARÜBERSICHT

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Meine Praxis, als Heilpraktiker ist eine reine Privatpraxis mit Privatliquidation. Die Erstattungsfähigkeit der Rechnung hängt von ihrem Versicherungsschutz ab. Gesetzlich Versicherte können leider ohne Zusatzversicherung keine Kostenerstattung erwarten. Private Versicherungen oder Zusatzversicherungen orientieren sich meist an der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker. Entsprechend des persönlichen Versicherungsschutzes werden die in der GebüH genannten Mindest- und Höchstsätze erstattet.
"Die Tätigkeit eines Heilpraktikers beruht auf einem Dienstvertrag nach dem bürgerlichen Recht mit seinem Patienten. Aus diesem Grunde erhalten Sie bei Ihrem ersten Besuch in der ATPrax eine schriftliche Vereinbarung/Behandlungsvertrag.

Die Höhe der Vergütung unterliegt rechtlich gesehen der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patienten. Im Gegensatz zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) kann ein Heilpraktiker also individuelle Honorare vereinbaren.

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) basiert auf Umfrageergebnissen bezüglich der Spannbreiten und durchschnittlichen Honorare für Heilpraktiker Behandlungen im Bundesgebiet und entspricht so gesehen nur einem statistischen Mittelwert. Allerdings muss erwähnt werden, dass die GebüH aus dem Jahre 1985 (Neuauflage in EURO 2002) stammt und sie nicht mehr der heute marktüblichen bzw. betriebswirtschaftlich sinnvollen Honorarforderungen der Heilpraktiker entspricht. Obwohl der Verband klassischer Homöopathen bereits 2009 allseits über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes informierte, 

d.h.:
"Im Nov. 2009 bestätigte ein höchstrichterliches Urteil zu Beihilfeleistungen (Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, AZ: BVerwG 2 C 61.08), dass das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) veraltet ist und keine Orientierung über heute übliche und angemessene Gebühren gibt. Ein Beamter kann nicht erwarten, Heilpraktikerleistungen heute zu den 1985 üblichen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können. Beihilfeleistungen von Bundesbeamten dürfen daher nicht schematisch auf den Mindestsatz des GebüH begrenzt werden. Die angemessenen Gebühren und Erstattungshöhe seien neu zu ermitteln"

hat sich bis heute leider keinerlei Bereitschaft seitens der Versicherer gezeigt - die Erstattungshöhe entsprechend für die Patienten anzugleichen, wodurch in der Regel (je nach Versicherungsschutz) eine Differenz zwischen Honorarforderung des Heilpraktikers und Versicherungserstattung entsteht, die zu Lasten des Patienten geht.

Carl Classen entwickelte  2011 das LVKH (Leistungsverzeichnis für klassische Homöopathen, aber auch bis zum heutigen Tag keinerlei Anpassung nach sich zog. Von daher auch nur bedingt den realistischen Herausforderungen einer Praxisführung entsprechen. Mit dem Besuch/Behandlung/Beratung durch meine Praxis (ATPrax) stimmen sie folgender Abrechnungsmodalitäten zu.



HONORAR / TAGESSATZ
für Vorträge , Worshop etc. - werden individuell vereinbart

HONORAR / GEBÜHREN - Stand 01.01.2025
Das Honorar richtet sich nach Zeitaufwand.
Grundsätzlich gilt 3€/pro Minuten (abgerechnet im 15min Takt - je begonnene 15min/45€).

KLASSISCH HOMÖOPATHISCHE ERSTANAMNESE  
Diese wird mit 200€ berechnet und dauert gewöhnlicherweise 1,5 Stunden bis max. 2 Std. Sollten trotzdem folgend dennnoch aufwendige Fallbearbeitungen benötigt sein, so wird dies zusätzlich pauschal mit 41€ berechnet 

HOMÖOPATHISCHE BEHANDLUNG & FOLGEANAMNESE und/oder AKUTANAMNESE
nach ehemals Ziffer 2 GebüH bzw. neu LVKH-Ziffer 2.0 + 2.1 + 2.2 + 19.5 wird wie folgt abgerechnet. Diese benötigen mindestens 30min bis ggf. 60min Patientenkontakt, die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand – allgemen gilt 3€/pro Min 

DIE PSYCHOTHERAPEUTISCHE BEHANDLUNG
Eine Psychotherapeutische Stunde umfasst 50 min. Eine Psychotherapeutische Stunde - ZIFF 19.2 wird mit min. 2,5fachem Satz - d.h. 100€ pro Therapiesitzung berechnet. Anträge zur Kostenübernahme - ZIFF. 19.4 & 19.5   für die Krankenversicherung werden mit 92€ berechnet. Dennoch weise ich Sie darauf hin, dass die Krankenkassen grundsätzlich eher selten Psychotherapeutischen Behandlungen bei Heilpraktikern erstatten und/oder diese in sehr geringem Umfang.  

ATPrax - BERATUNGEN
Beratungen mittels Fernsprecher, E-Mail oder WhatsApp werden nach ehemals Ziffer 3, 4 und 5 GebüH bzw.  neu LVKH-Ziffer 5.0 (4 - 5+6 – 5+7 + 5+8) werden mit 3€/pro min berechnet, Außerhalb der üblichen Sprechzeiten gilt zzgl. ein Aufschlag von 24,50€, bei Nacht (20-7h) 28,50 – sowie an Sonn- und Feiertagen 30€.

SCHRIFTLICHE AUSLASSUNG
Ziffer 11 - schriftlicher Auslassungen – im Interesse des Patienten (Verschriftlichung – Krankenberichte – individuell angefertigte Briefe – Rezepte - Zusendungen jedweder Art) -  Versandpauschale usw. – mit 41€/pro Termin abgerechnet. Anträge zur Kostenübernahme für die Krankenversicherung werden mit 100€ berechnet

HAUSBESUCHE  
Hausbesuche werden nach Zeitaufwand und Wegstrecke berechnet.

ATPrax - TERMINABSAGE
Werktags 24 Std. vorher – nicht kostenpflichtig. Nicht abgesagter Termin – Ausfallhonorar je nach vereinbarter Zeit (pauschal) abgerechnet und als solche ausgewiesen

ATPrax - SONSTIGE LEISTUNGEN
Sonstige mögliche durch mich zu erbringende in der GebüH - Leistungen – wie z.B. Verbandswechsel – werden dem Zeitfaktor – je nach Aufwand (3€/min) - ggf.  additiv - entsprechend der GebüH in Rechnung gestellt.  

HOMÖOPATHIE & PSYCHOTHERAPIE - als gemeinsam gewünschte Leistung (s.o) 

ATPrax - VERSICHERUNG & ERSTATTUNG
Die Rechnung erfolgt je nach nach Vereinbarung auch per e-mail oder WhatsApp, unabhängig von Ihrer Möglichkeit die Kosten mit der Krankenkasse abzurechnen und ist innerhalb von 10 Tagen fällig.  Gesetzlich Versicherte (ohne Zusatzversicherung) haben meist kein Anspruch auf Kostenübernahme.   
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